Im Kanton Freiburg haben die anerkannten Kirchen das Recht, während der obligatorischen Schulzeit konfessionellen Religionsunterricht zu erteilen.
Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach ersten, vorläufigen Antworten auf unsere grossen Fragen. Im Kindergarten wird dieser Unterricht ökumenisch erteilt. Das heisst, die katholische und die reformierte Kirche verantworten und gestalten ihn gemeinsam.
Alle Kindergärten im Schulkreis Murten haben viermal pro Schuljahr in der 2H eine Doppellektion Religionsunterricht.
Alle Kindergärten im Schulkreis Kerzers haben dreimal pro Schuljahr in der 1H und in der 2H eine Doppellektion Religionsunterricht.